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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)

1. VERTRAGSABSCHLUSS UND VERTRAGSINHALT

Unsere Verkäufe erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.  
Unsere Angebote sind freibleibend. Tätigt der Käufer auf der Grundlage unseres unverbindlichen Angebots eine Bestellung, stellt dies ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. An dieses Angebot ist der Käufer 14 Werktage gebunden Ein Kaufvertrag kommt erst durch unsere ausdrückliche schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Lieferung der bestellten Ware zustande.
Mündliche Vereinbarungen und Zusicherungen unserer Angestellten werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.  
 

2. PREISSTELLUNG

Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, netto ab Werk, ausschließlich Verpackung und beruhen auf den jetzigen Kostenfaktoren; erfahren diese bis zur Lieferung eine Änderung, behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor, wenn zwischen Vertragsschluss und Lieferung mehr als zwei Monate liegen.   
Für Aufträge ohne vorherige Preisvereinbarung gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise.
Sämtliche Informationen, die dem Käufer von uns im Rahmen der Vertragsdurchführung zugänglich gemacht werden (insbesondere Preise, Konditionen, Rabatte und Verfügbarkeitsinformationen), sind vertraulich, ausschließlich für die interne Verwendung des Käufers bestimmt und dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung weder ganz noch teilweise an Dritte weitergegeben, offengelegt oder sonst zugänglich gemacht werden; gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
 

3. LIEFERZEIT

Die im Kaufvertrag angegebene Lieferzeit ist nur als annähernd zu betrachten und bezieht sich auf den Zeitpunkt der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen. Sie beginnt mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und aller sonstigen Voraussetzungen, die der Käufer zu erfüllen hat. Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit und Teillieferungen in zumutbarem Umfang sind zulässig.  
Unvorhergesehene Ereignisse im eigenen Werk oder beim Unterlieferanten, z.B. Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte (Streik oder Aussperrung), Ausschuss sowie von uns nicht zu vertretende verspätete oder sonst nicht vertragsgemäße Anlieferungen wesentlicher Materialien verlängern die Lieferfristen angemessen. Wir werden den Käufer in diesem Fall unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Leistungshindernisses informieren.
 

4. ABNAHME

Ist im Vertrag eine förmliche Abnahme vereinbart, hat diese stets in dem Lieferwerk unverzüglich nach gemeldeter Abnahmebereitschaft zu erfolgen. Die Kosten der Abnahme gehen zu Lasten des Käufers. Unterlässt der Käufer die Abnahme innerhalb einer von uns gesetzten Frist, so gilt die Ware analog § 640 Abs. 2 BGB als abgenommen.
 

5. VERPACKUNG, VERSAND UND GEFAHRÜBERGANG

Sofern nicht im Einzelfall anders vereinbart, erfolgen unsere Lieferungen FCA (Free Carrier) gemäß Incoterms® 2020, jeweils an dem in der Auftragsbestätigung/Versandbestätigung benannten Ort. Die Gefahr geht in diesem Fall mit der Übergabe der Ware durch uns an den vom Käufer benannten Frachtführer (oder eine andere vom Käufer benannte Person) am benannten Ort auf den Käufer über. Wir schulden nur die rechtzeitige und ordnungsgemäße Übergabe der Ware am benannten Ort; für vom Frachtführer verursachte Verzögerungen und Transportschäden nach Gefahrübergang haften wir nicht.
 

6. ZEICHNUNGS- UND GEWICHTSABWEICHUNGEN

Für die Berechnung sind die von uns festgestellten Gewichte und Stückzahlen maßgebend.  An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentum und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
 

7.GEWÄHRLEISTUNG

Mängelrügen hat der Käufer sofort, spätestens aber 2 Wochen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, schriftlich zu erheben. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich, spätestens aber 2 Wochen nach Entdeckung des Fehlers, unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung zu rügen.  
Soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab Inbetriebnahme, längstens jedoch 30 Monate ab Lieferung. Für Wälzlager gilt abweichend eine Gewährleistungsfrist von maximal 24 Monaten ab Lieferung gemäß den jeweiligen Gewährleistungsbedingungen des Herstellers. Nach Ablauf dieser Fristen kann der Käufer Mängelrügen nicht mehr erheben.  
Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel an Ort und Stelle selbst oder durch einen Vertreter festzustellen. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung darf vor Besichtigung bei Verlust des Gewährleistungsanspruches an dem bemängelten Stück nichts geändert werden. Beanstandete Stücke sind auf Verlangen sofort an uns zurückzusenden. Soweit nach besonderer Vereinbarung die Frachtkosten für die Rücksendung des fehlerhaften Stückes von uns getragen werden, geschieht dies nur bis zur Höhe der Fracht von dem Werk des Käufers bis zu unserem Werk.  
Bei Mängeln der Ware können wir nach eigenem Ermessen kostenfreien Ersatz des ursprünglichen Liefergegenstandes stellen oder den Fehler beseitigen. Weitergehende Ansprüche des Käufers auf Minderung oder Rücktritt bestehen erst nach endgültigem Fehlschlagen der Nacherfüllung.  
Natürlicher Verschleiß und andere Ursachen, auf die wir keinen Einfluss haben, wie z.B. Fehler in der vom Käufer vorgeschriebenen Konstruktion oder Wahl des Werkstoffes, unsachgemäße Behandlung und Überbeanspruchung, stellen keine gewährleistungspflichtigen Mängel dar. Gewährleistungsansprüche wegen eines gerügten Mangels verjähren innerhalb der Gewährleistungsfrist, spätestens jedoch drei Monate nach schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch uns.  
 

8. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Unsere Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht andere Bedingungen vereinbart sind.  
Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.  
Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen, ohne Rücksicht auf die Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel, zur Folge; sie berechtigen uns, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auszuführen sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Käufer die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu untersagen und sie in unsere Verfügungsgewalt zu nehmen.
 

9. EIGENTUMSVORBEHALT

(1) Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, zustehen. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
(2) Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne von Ziff. (1). Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Ware. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so über-trägt der Käufer uns bereits jetzt die Ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentums- rechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. (1).  
(3) Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen normalen Geschäftsbedingungen, solange er nicht im Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass er mit seinem Abnehmer einen Eigentumsvorbehalt vereinbart und dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß den Ziff. (4) – (6) auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.  
(4) Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an
uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware.  
(5). Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe unseres Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gem. Ziff. (2) haben, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe dieser Miteigentumsanteile.  
(6) Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages
verwendet, so gelten für die Forderung aus diesem Vertrag Ziff. (4). und (5) entsprechend.  
(7) Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Veräußerung gemäß Ziff. (3) und (6) bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Zur Abtretung der Forderung ist der Käufer in keinem Falle befugt. Wir werden von dem Widerrufsrecht nur Gebrauch machen bei Zahlungseinstellung des Käufers, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, einem Scheck- oder Wechselprotest oder einer erfolgten Pfändung. Nach erfolgtem Widerruf hat uns der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen unverzüglich mit Vor- und Zunamen, Adresse und Forderungshöhe bekannt zu geben und diese– sofern wir das nicht selber tun – von der erfolgten Abtretung zu unterrichten. Zugleich ist uns eine Aufstellung über unsere noch beim Käufer vorhandenen Waren einzusenden.  Diese können wir nach Erklärung des Rücktritts vom Vertrag herausverlangen.
(8) Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Von einer Pfändung oder anderer Beeinträchtigung durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen.  
(9) Ist der Eigentumsvorbehalt oder die Abtretung nach dem Recht, in dessen Bereich sich die Ware befindet, nicht wirksam, so gilt die dem Eigentumsvorbehalt oder der Abtretung in diesem Bereich entsprechende Sicherheit als vereinbart. Ist hierbei die Mitwirkung des Käufers erforderlich, so hat er alle Maßnahmen zu treffen, die zur Begründung und Erhaltung solcher Rechte erforderlich sind.
 

10. SCHUTZRECHTE DRITTER

Bei Aufträgen über Erzeugnisse, deren Konstruktions- und Zusammensetzungsmerkmale uns der Käufer vorschreibt, trägt er die Verantwortung dafür, dass die Konstruktion oder Zusammensetzung nicht in Schutzrechte Dritter eingreift. Der Käufer stellt uns im Falle einer Inanspruchnahme frei.
 

11. GEISTIGES EIGENTUM / URHEBERRECHTE

Alle Rechte an den von uns im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bereitgestellten Unterlagen und Informationen (insbesondere Produktabbildungen, Zeichnungen, Pläne, Skizzen, technische Beschreibungen, Datenblätter, Dokumentationen, Muster, Marken, Logos sowie sonstige Werke und Schutzrechte) verbleiben – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – bei uns bzw. unseren Lizenzgebern. Der Käufer erhält hieran keinerlei Rechte; insbesondere ist eine Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Erlaubnisse oder mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig.
 

12. GERICHTSSTAND UND RECHTSWAHL

Ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Seiten Altenkirchen/Westerwald. Bei Geschäftsabschlüssen mit Firmen, deren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland ist, gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
 

13. FORM

Soweit in diesen AGB für bestimmte Erklärungen Schriftform vorgesehen ist, genügt die elektronische Form. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass alle rechtlich relevanten Erklärungen, einschließlich der Auftragsbestätigung, Rechnungen und sonstiger Mitteilungen, per E-Mail erfolgen können. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, sobald sie vom Empfänger abgerufen werden können.

Stand: 05/2026


Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (Webshop)

 

1. GELTUNGSBEREICH

Unsere Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Leistungen aufgrund von Bestellungen über unseren Webshop erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen Webshop. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. 
Das Produktangebot in unserem Webshop richtet sich nur an Käufer, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind.

 

2. VERTRAGSABSCHLUSS UND VERTRAGSINHALT 

Die Darstellung der Produkte in unserem Webshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Käufer. 
Der Käufer gibt durch das Absenden der Bestellung ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. An dieses Angebot ist der Käufer 14 Werktage gebunden. 
Der Eingang der Bestellung wird durch uns unverzüglich per E-Mail bestätigt. Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern dient lediglich der Information des Käufers über den Eingang der Bestellung. 
Der Kaufvertrag kommt erst durch unsere ausdrückliche schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Lieferung der bestellten Ware zustande. 
Mündliche Vereinbarungen und Zusicherungen unserer Angestellten werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. 
Bilder, Farbgebung, Zeichnungen sowie sonstige schematische Darstellungen im Webshop dienen ausschließlich der Veranschaulichung und sind nicht rechtlich bindend; maßgeblich ist allein die Produktbeschreibung.

 

3. PREISE

Die im Webshop angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in Euro netto ab Werk, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten. Für Lieferungen mit einem Nettobestellwert von unter 40,00 EUR (bezogen auf den Nettowarenwert ohne Verpackungs- und Versandkosten) berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 12,00 EUR netto.
Zu den im Bestellvorgang ausgewiesenen Preisen können – abhängig von der vereinbarten Lieferklausel gemäß Incoterms® 2020 – zusätzliche Fracht- und/oder Verpackungskosten hinzukommen. Sofern eine exakte Berechnung dieser Kosten im Webshop nicht möglich ist, werden sie nachträglich als separate Positionen ausgewiesen. Eine Berechnung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der vereinbarten Lieferkondition und der mit dem Käufer getroffenen Absprachen.
Sämtliche Informationen, die dem Käufer über sein Kundenkonto zugänglich werden (insbesondere Prei-se, Konditionen, Rabatte und Verfügbarkeitsinformationen), sind vertraulich, ausschließlich für die interne Verwendung des Käufers bestimmt und dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung weder ganz noch teilweise an Dritte weitergegeben, offengelegt oder sonst zugänglich gemacht werden; gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

 

4. LIEFERZEIT

Die im Webshop angegebene Lieferzeit ist nur als annähernd zu betrachten; sie beginnt mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung und bezieht sich auf den Zeitpunkt der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen. Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit und Teillieferungen in zumutbarem Umfang sind zulässig. Zusätzliche Versandkosten durch von uns veranlasste Teillieferungen gehen zu unseren Lasten.
Die im Webshop angebotenen Produkte sind grundsätzlich verfügbar, solange der Vorrat reicht. Sollte ein Produkt nicht lieferbar sein, sehen wir von einer Auftragsannahme ab; ein Vertrag kommt dann nicht zustande. Sollte ein Produkt nur vorübergehend nicht lieferbar sein, können wir dem Käufer eine neue Lieferzeit vorschlagen; ein Vertrag kommt in diesem Fall erst mit Annahme dieses neuen Angebots durch den Käufer zustande.
Unvorhergesehene Ereignisse im eigenen Werk oder beim Unterlieferanten, z.B. Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte (Streik oder Aussperrung), Ausschuss sowie von uns nicht zu vertretende verspätete oder sonst nicht vertragsgemäße Anlieferungen wesentlicher Materialien verlängern die Lieferfristen angemessen. Wir werden den Käufer in diesem Fall unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Leistungshindernisses informieren.

 

5. VERPACKUNG, VERSAND UND GEFAHRÜBERGANG 

Sofern nicht im Einzelfall anders vereinbart, erfolgen unsere Lieferungen nach Wahl entweder FCA (Free Carrier) oder DAP (Delivered at Place) gemäß Incoterms® 2020, jeweils an dem in der Auftragsbestätigung/Versandbestätigung benannten Ort (bei FCA: benannter Ort; bei DAP: benannter Bestimmungsort).
Die Ware wird, soweit nach unserem Ermessen erforderlich, in handelsüblicher Weise verpackt. Die Versandart und – soweit nach der vereinbarten Lieferklausel vorgesehen bzw. erforderlich – das Transportunternehmen bestimmen wir nach billigem Ermessen.
Bei FCA geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware durch uns an den vom Käufer benannten Frachtführer (oder eine andere vom Käufer benannte Person) am benannten Ort auf den Käufer über. Bei DAP geht die Gefahr mit der Bereitstellung der Ware am benannten Bestimmungsort (entladebereit auf dem ankommenden Beförderungsmittel) auf den Käufer über.
Soweit FCA vereinbart ist, schulden wir die rechtzeitige und ordnungsgemäße Übergabe der Ware am benannten Ort; für vom Frachtführer verursachte Verzögerungen und Transportschäden nach Gefahrübergang haften wir nicht. Soweit DAP vereinbart ist, schulden wir die Lieferung bis zum benannten Bestimmungsort; für Verzögerungen und Schäden nach Gefahrübergang haften wir nicht. Einfuhrabfertigung sowie Zölle, Steuern und sonstige Abgaben im Bestimmungsland trägt bei DAP der Käufer.
Auf Verlangen des Käufers versichern wir die Ware auf dessen Kosten im üblichen Umfang gegen Transportrisiken.

 

6.GEWÄHRLEISTUNG 

Mängelrügen hat der Käufer sofort, spätestens aber 2 Wochen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, schriftlich zu erheben. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich, spätestens aber 2 Wochen nach Entdeckung des Fehlers, unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung zu rügen.
Soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab Inbetriebnahme, längstens jedoch 30 Monate ab Lieferung. Für Wälzlager gilt abweichend eine Gewährleistungsfrist von maximal 24 Monaten ab Lieferung gemäß den jeweiligen Gewährleistungsbedingungen des Herstellers. Nach Ablauf dieser Fristen kann der Käufer Mängelrügen nicht mehr erheben.
Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel an Ort und Stelle selbst oder durch einen Vertreter festzustellen. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung darf vor Besichtigung bei Verlust des Gewährleistungsanspruches an dem bemängelten Stück nichts geändert werden. Beanstandete Stücke sind auf Verlangen sofort an uns zurückzusenden. Die Frachtkosten für die Rücksendung erstatten wir, wenn das bemängelte Stück tatsächlich fehlerhaft war, bis zur Höhe der Fracht von dem Werk des Käufers bis zu unserem Werk.
Bei Mängeln der Ware können wir nach eigenem Ermessen kostenfreien Ersatz des ursprünglichen Liefergegenstandes stellen oder den Fehler beseitigen. Weitergehende Ansprüche des Käufers auf Minderung oder Rücktritt bestehen erst nach endgültigem Fehlschlagen der Nacherfüllung.
Natürlicher Verschleiß und andere Ursachen, auf die wir keinen Einfluss haben, wie z.B. unsachgemäße Behandlung und Überbeanspruchung, stellen keine gewährleistungspflichtigen Mängel dar. Gewährleistungsansprüche wegen eines gerügten Mangels verjähren innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, spätestens jedoch drei Monate nach schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch uns.

 

7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 

Die für den Käufer jeweils verfügbaren Zahlungsarten werden im Bestellprozess angezeigt und richten sich nach den im System hinterlegten Stammdaten des Käufers sowie der internen Freigabe (z. B. Kreditlimit, Bonität, Zahlungsverhalten). Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht.
Wir behalten uns vor, Bestellungen – insbesondere bei Neukunden, bei Überschreitung eines internen Kreditlimits oder bei offenen/überfälligen Forderungen – nur gegen Vorkasse auszuführen, eine angemessene Sicherheit zu verlangen oder die Bestellung nach Prüfung abzulehnen.
Soweit Zahlung auf Rechnung vereinbart ist, sind unsere Rechnungen innerhalb 30 Tage nach Rechnungsdatum und Lieferung ohne Abzug zahlbar, sofern nicht andere Bedingungen vereinbart sind.
Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge; sie berechtigen uns, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auszuführen sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Käufer die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu untersagen und sie in unsere Verfügungsgewalt zu nehmen.

 

8. EIGENTUMSVORBEHALT 

(1). Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns, gleich aus welchem Rechtsgrund zustehen. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. 
(2). Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne von Ziff. (1). Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Ware. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Käufer uns bereits jetzt die Ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentums- rechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. (1). 
(3). Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen normalen Geschäftsbedingungen solange er nicht im Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass er mit seinem Abnehmer einen Eigentumsvorbehalt vereinbart und dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß den Ziff. (4) – (6) auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. 
(4). Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. 
(5). Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe unseres Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gem. Ziff.(2) haben, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe dieser Miteigentumsanteile. 
(6). Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwendet, so gelten für die Forderung aus diesem Vertrag Ziff. (4). und (5) entsprechend. 
(7). Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Veräußerung gemäß Ziff. (3) und (6) bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Zur Abtretung der Forderung ist der Käufer in keinem Falle befugt. Wir werden von dem Widerrufsrecht nur Gebrauch machen bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines gerichtlichen oder außer-gerichtlichen Vergleichsverfahren oder einer erfolgten Pfändung. Nach erfolgtem Widerruf hat uns der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderung unverzüglich mit Vor- und Zuname, Adresse und Forderungshöhe und allen weiteren für den Forderungseinzug erforderlichen Informationen bekannt zu geben und diese – sofern wir das nicht selber tun – von der erfolgten Abtretung zu unterrichten. Zu-gleich ist uns eine Aufstellung über unsere noch beim Käufer vorhandenen Waren einzusenden. Diese können wir nach Erklärung des Rücktritts vom Vertrag herausverlangen. 
(8). Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Von einer Pfändung oder anderer Beeinträchtigung durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen. 
(9). Ist der Eigentumsvorbehalt oder die Abtretung nach dem Recht, in dessen Bereich sich die Ware befindet, nicht wirksam, so gilt die dem Eigentumsvorbehalt oder der Abtretung in diesem Bereich entsprechende Sicherheit als vereinbart. Ist hierbei die Mitwirkung des Käufers erforderlich, so hat er alle Maßnahmen zu treffen, die zur Begründung und Erhaltung solcher Rechte erforderlich sind.


9. STAMMDATEN IM KUNDENKONTO 

Die Lieferung und Rechnungsstellung erfolgen auf Grundlage der im System bzw. Kundenkonto hinterlegten Stammdaten (insbesondere Firmenname, Liefer- und Rechnungsanschrift, Ansprechpartner, E-Mail-Adresse, USt.-IdNr. sofern vorhanden). Diese werden dem Kunden im Bestellprozess vor Abschluss der Bestellung angezeigt. Der Kunde ist verpflichtet, seine hinterlegten Stammdaten aktuell zu halten und Änderungen unverzüglich mitzuteilen bzw. im Kundenkonto zu aktualisieren.
Mehraufwendungen und zusätzliche Kosten, die aufgrund unvollständiger, fehlerhafter oder nachträglich geänderter Angaben des Kunden entstehen (z. B. Nachsendungen, Rückläufer, zusätzliche Zustellversuche, Umleitungs- oder Lagerkosten), trägt der Kunde.

 

10. DATENSCHUTZ 

Im Rahmen der Nutzung unseres Webshops verarbeiten wir personenbezogene Daten des Käufers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung, zur Kommunikation mit dem Käufer und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zu den Rechten des Käufers, sind in unserer unter www.karl-georg.de/de/datenschutz zu finden.

 

11. TECHNISCHE FEHLER 

Bei technischen Fehlern im Webshop, die zu fehlerhaften Preisangaben, falschen Produktbeschreibungen oder anderen Unregelmäßigkeiten führen, behalten wir uns das Recht vor, unter den gesetzlichen Voraussetzungen den Vertrag anzufechten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet.

 

12. GEISTIGES EIGENTUM / URHEBERRECHTE

Alle Rechte an Inhalten unseres Webshops sowie an im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bereitgestellten Unterlagen und Informationen (insbesondere Produktabbildungen, Zeichnungen, Pläne, Skizzen, technische Beschreibungen, Datenblätter, Dokumentationen, Muster, Marken, Logos sowie sonstige Werke und Schutzrechte) verbleiben – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – bei uns bzw. unseren Lizenzgebern. Der Käufer erhält hieran keinerlei Rechte; insbesondere ist eine Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Erlaubnisse oder mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig.

 

13. GERICHTSSTAND UND RECHTSWAHL 

Gerichtsstand ist für beide Seiten, sofern der Käufer Kaufmann ist, Altenkirchen/Westerwald. Dies gilt auch bei Klagen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

14. FORM 

Die Kommunikation im Rahmen des Webshops erfolgt ausschließlich elektronisch. Auch soweit in diesem Vertrag für bestimmte Erklärungen Schriftform vorgesehen ist, genügt die elektronische Form. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass alle rechtlich relevanten Erklärungen, einschließlich der Auftragsbestätigung, Rechnungen und sonstiger Mitteilungen, per E-Mail erfolgen können. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, sobald sie vom Empfänger abgerufen werden können.

Stand: 05/2026